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Grabarten

Grabarten

Bestattungsarten – Die Form der Bestattung

Die Bestattungsart, das heißt, wie jemand bestattet wird, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Wünsche der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat und welche Bestattungsart und auf dem jeweiligen Friedhof angeboten wird.

Es wird in Erdbestattungen und Feuerbestattungen unterschieden, wobei die Feuerbestattung sich noch mal unterteilt in eine Seebestattung und den Naturbestattungesformen (Beisetzung der Urne am Baum). Ganz wichtig ist es, dass man im Vorfeld mit seinem Umfeld über die eigenen Wünsche spricht, denn jede Beisetzungsart hat unterschiedliche Eigenschaften und Auswirkungen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung und Beraten Sie gerne über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Bestattungsart.

Wahlgräber

Bei Wahlgräbern für Erd- oder Feuerbestattungen kann die Lage der Grabstätte selbst ausgesucht werden, auch die Anzahl der Grabstellen ist frei wählbar. So kann also zwischen einem Einzelgrab, Doppelgrab oder mehrstelligen Gräbern gewählt werden.

Der/Die Nutzungsberechtigte kann hierbei entscheiden, wer auf der Grabstätte beigesetzt werden darf. In jeder Wahlgrabstätte darf immer eine Erdbestattung und eine Urnenbeisetzung oder zwei Urnenbeisetzungen erfolgen, auf einigen Friedhöfen sind auch eine Erdbestattung und mehrere Urnenbeisetzungen pro Wahlgrabstätte erlaubt.

Die Ruhezeit der Grabstätte beträgt in der Regel 25 Jahre oder 30 Jahre bei Erdbestattungen und 20 Jahre bei Urnenbestattunen, sie ist immer verlängerbar. Bei Wahlgräbern ist meist eine Hecken- oder Steineinfassung notwendig, die Grabstelle selbst wird durch einen Grabstein gekennzeichnet. Wahlgräber benötigen einer Grabpflege, wobei eine pflegeleichte Gestaltung durch Kies oder Abdeckung mit einer Steinplatte häufig erlaubt ist.

Reihengräber

Reihengrabstätten werden, wie das Wort es schon sagt, von der Friedhofsverwaltung der Reihe nach, fortlaufend, vergeben. Hierbei handelt es sich immer um einzelne Grabstätten, deren Ruhezeit nicht verlängerbar ist. Somit ist auch nur die Beisetzung eines Sarges oder einer Urne möglich. Die Ruhezeit beträgt in der Regel ebenfalls 25 Jahre oder 30 Jahre bei Erdbestattungen und 20 Jahre bei Urnenbestattungen. Reihengrabstätten sind optisch nicht zu unterscheiden von Wahlgrabstätten. Die Einfassung und das Aufstellen eines Grabsteins ist wie bei der Wahlgrabstelle notwendig, jedoch muss nach Ablauf der Ruhezeit der Grabstein und die Einfassung abgeräumt werden und die Bepflanzung entfernt werden.

Gemeinschaftsgräber

Bei Gemeinschaftsgräbern kann es sich um Grabstätten für Erdbestattungen und Feuerbestattungen handeln. Dort ist die Grabstelle selbst nicht durch einen Grabstein gekennzeichnet, stattdessen gibt es dort ein gemeinschaftliches Denkmal. An diesem Denkmal werden die Namen des Verstorbenen mit dessen Lebensdaten entweder eingraviert oder mithilfe von Messingtafeln angebracht. Der Beisetzungsort lässt sich bereits nach wenigen Monaten nicht mehr erkennen, da nach der Beisetzung auf der Grabstelle Rasensamen gesäet werden, so entsteht nach kurzer Zeit eine einheitliche Rasenfläche.

Die Pflege der Grabstätten wird in der Regel durch die Friedhofsverwaltung übernommen. Für Angehörige besteht die Möglichkeit, Blumen an einer gemeinschaftlichen Ablagestelle niederzulegen. Die Ablage von Blumen auf der Rasenfläche ist häufig nicht erwünscht oder nur in den Wintermonaten erlaubt. Blumen die zur Beisetzung mitgebracht worden sind, verbleiben noch ca. zwei Wochen auf der Grabstelle und werden dann vom Friedhofsgärtner abgeräumt. Die Gemeinschaftsgräber werden als Einzel- oder Doppelgrabstätten angelegt, dies ist je nach Friedhof unterschiedlich.

Rasengrabstätten

Neben den pflegefreien Gemeinschaftsgrabstätten gibt es noch die pflegefreien Rasengrabstätten. Hierbei ist die Grabstelle selbst durch eine flach aufliegende kleine Grabplatte gekennzeichnet, die noch übrige Fläche wird durch Rasen übersät. Auf dem Friedhof in Aurich kann man auch eine Steinsäule (Stele) aufsetzen lassen.

Die Ablage von Blumenschmuck ist, wie bei den Gemeinschaftsgrabstätten, nicht erwünscht oder nur in den Wintermonaten erlaubt. Es gibt dafür aber für Blumen, die man etwa zu Gedenktagen niederlegen möchte eine gemeinschaftliche Ablagemöglichkeit. Blumen, die bei der Beisetzung vorhanden sind, verbleiben noch ca. 2 Wochen an der Grabstelle. Die Gemeinschaftsgräber werden als Einzel- oder Doppelgrabstätten angelegt, dies ist je nach Friedhof unterschiedlich.

Urnenwahlgrabstätten

Eine weitere Möglichkeit für die Beisetzung von Urnen sind die Urnenwahlgräber, in diesen können mindestens 2 und höchstens 4 Urnen beigesetzt werden. Oft wird eine kleine Grabplatte (1x1m) zur Abdeckung der Grabstätte verwendet, auf diese kann man auch eine Säule aufsetzen lassen. Diese Grabstättenart gibt es z. B. auf dem Friedhof in Moordorf.

Anonyme Grabstätten

Anonyme Grabstätten für Erd- oder Feuerbestattungen sind weder durch ein Gemeinschaftsdenkmal noch durch eine Platte oder Grabstein gekennzeichnet. Die Hinterbliebenen können in der Regel bei der Bestattung nicht anwesend sein. Kurze Zeit nach der Beisetzung werden die Hinterblieben lediglich über die stattgefundene Beisetzung informiert.

Es ist üblich das für anonyme Bestattungen eine große Rasenfläche verwendet wird, damit nicht nachvollzogen werden kann, an welcher Stelle der Verstorbene beigesetzt worden ist. Die Grabstättenart ist nur für Menschen geeignet, die keinen Anlaufpunkt benötigen, um den Verstorbenen zu besuchen oder für Menschen, die keine Angehörigen mehr haben. Man sollte sich also im Vorfeld darüber im klaren sein, dass ein fester Ort zur Trauerbewältigung fehlt.

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